Markenschutz EU

Rechtssichere Markenanmeldung durch erfahrene Anwälte: Wir begleiten Sie durch alle vier Stufen des Anmeldeprozesses bis zur erfolgreichen Eintragung Ihrer Marke beim EUIPO

Wählen Sie je nach Bedarf kostentransparent direkt eine der nachfolgend beschriebenen vier Stufen – oder lassen Sie sich von uns ein auf Sie zugeschnittenes Gesamtangebit machen

〉Stufe 1: Im Vorfeld einer Markenanmeldung muss zunächst eingehend geprüft werden, ob das gewünschte Wort und/oder Bild überhaupt materiell-rechtlich schutzfähig ist (und damit im Register als Marke eingetragen werden kann). Nur in diesem Fall machen die weiteren kostenauslösenden Stufen wirtschaftlich Sinn. So wir Bedenken im Hinblickn auf die Schutzfähigkeit haben, erarbeiten wir im Dialog mit Ihnen eine rechtskonforme Lösung!

 

〉Stufe 2: Im einem weiteren Schritt ist im Dialog mit dem Mandanten ein geeignetes Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen zu erstellen, für welche die Marke Schutz entfalten soll. Dabei müssen die strengen Vorgaben des jeweiligen Amtes unter Anwendung einer international einheitlichen Systematik beachtet werden.

〉Stufe 3: Erst mit diesem vorläufigen Klassenverzeichnis kann eine Markenrecherche in den vom Anwalt auszuwählenden Markenregistern und Datenbanken erfolgen, um etwaige dem Schutz entgegenstehende Rechte vorab zu identifizieren. Das Ergebnis ist dann Gegenstand einer sorgfältigen anwaltlichen Prüfung und Beratung zum weiteren Vorgehen gegenüber dem Mandanten.

〉Stufe 4: Im Fadenkreuz dieser Maßnahmen liegt dann der rechtssichere Weg zur Markenanmeldung, erforderlichenfalls im Rahmen einer weiteren anwaltlichen Begleitung des Anmeldeprozesses vor dem jeweiligen Amt, bei denen möglicherweise Beanstandungen des Amtes oder Widersprüche Dritter behandelt werden müssen.