Ihr sicherer Weg zur Marke mit anwaltlicher Unterstützung
Schützen Sie Ihre Marktstellung durch eine rechtskonforme Eintragung Ihrer Marke im Markenregister und vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen.
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FAQ zum Markenrecht
Ob Sie bereits mit einem Produkt am Markt präsent sind und dessen Namen sichern möchten oder ein neues Unternehmen gründen und eine starke, schützbare Firmenbezeichnung suchen – wir stehen Ihnen als erfahrene Markenrechtskanzlei zur Seite. Seit über 20 Jahren unterstützen wir Mandanten erfolgreich bei der Gestaltung, Anmeldung und Überwachung ihrer Markenrechte auf nationaler, EU- und internationaler Ebene.
Stärken Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig: Mit geeigneten Markenrechten schaffen Sie sich exklusive Nutzungs- und Lizenzierungsmöglichkeiten für Ihre Produkte und Dienstleistungen.
FAQ zum Thema Markenrecht
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Kennzeichen, das nach seiner Form und seinem Inhalt geeignet ist, im Hinblick auf bestimmte Waren und Dienstleistungen den Anbieter dieser Produkte im angesprochenen Verkehrskreis zu identifizieren und von den Produkten anderer Anbieter zu unterscheiden.
Welche Markenformen gibt es?
Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit üblichen Druckschriften darstellen lassen.
Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).
Wort-/Bildmarken (klassische Logos) bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.
Dreidimensionale Marken sind gegenständliche Marken. Sie bestehen aus einer dreidimensionalen Gestaltung.
Hörmarken sind akustische, hörbare Marken, also Töne, Tonfolgen, Melodien oder sonstige Klänge und Geräusche.
Kennfadenmarken sind farbige Streifen oder Fäden, die auf bestimmten Produkten angebracht sind.
„Sonstige Marken“ können z. B. auch abstrakte Farben sein (siehe EuGH Urt. v. 19.06.2014, Az. C-217/13 und C-218/13) und – wenngleich wohl sehr selten „darstellbar“ – grundsätzlich sogar „Geruchsmarken“.
Wofür braucht man eine Markenrecht?
Wer sein Unternehmen oder seine Produkt am Markt bewerben möchte, verwendet dafür in der Regel eine Marke (Müller Fliesen; Junghans Architekten; Coca-Cola etc.), um sich von anderen Anbietern zu unterscheiden und um bei den Kunden wiedererkannt zu werden. Sie investieren daher in die Kommunikation Ihrer Marke am Markt und in den damit entstehenden Bekanntheitswert. Sie wollen verhindern, dass Ihre (potentiellen) Kunden die Marke mit der eines Wettbewerbers verwechseln, oder diese die Bekanntheit der Marke in irgendeiner Weise ausnutzen.
Ein Markenrecht vermittelt Ihnen dabei den exklusiven Schutz, den Sie benötigen, um anderen Marktteilnehmer untersagen zu können, Ihre Marke in einer den Wert Ihrer Marke beeinträchtigenden oder verwechslungsfähigen Weise zu nutzen.
Ein Markenrecht gibt Ihnen (etwa für den Vertrieb Ihrer Produkte durch Dritte im In- und Ausland) darüberhinaus die rechtliche Grundlage, die Nutzung der Marke für Ihre Geschäftspartner lizenzieren zu können.
Ein Markenrecht identifiziert Sie im angesprochenen Kundenkreis als ausschließlicher Anbieter der unter der Marke beworbenen Produkte und kanalisiert damit Kundenströme auf Ihr originäres Produkt.
Man unterscheidet also im Hinblick auf die Wirkung einer Marke genauer zwischen ihrer herkunftshinweisenden Funktion, der Werbefunktion und der Investitionsfunktion; Letztere sichert insbesondere den gerade durch Werbung und andere Geschäftspraktiken erworbenen „guten Ruf“ einer Marke, der geeignet ist, angesprochene Kunden anzuziehen und zu binden.
Wie entsteht ein Markenrecht?
Das ausschließliche Recht, eine Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen nutzen zu dürfen, kann auf verschiedene Weise entstehen:
- Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.
- Durch eine erworbene sog. „notorische Bekanntheit“ einer Marke.
- Durch die Publizität der Eintragung eines Zeichens als Marke in ein amtliches Register (z. B. geführt beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).
Da aber in einem Streitfall sowohl die Verkehrsgeltung als auch die notorische Bekanntheit einer Marke im angesprochenen Verkehrskreis erst einmal nachgewiesen werden muss (was oft mit erheblichem Aufwand und prozessualen Risiken verbunden ist), ist das sicherste und stärkste Recht die Markeneintragung in einem Register. Von deren absoluten Geltung und Schutzumfang hat nämlich der sog. Verletzungsrichter im Streitfall grundsätzlich auszugehen.
Wo kann ich eine Marke schützen lassen?
Zunächst einmal sollten Sie Ihre Marke in dem geografischen Raum schützen lassen, in dessen Markt Sie prospektiv Ihre Produkte bewerben und absetzen wollen. Dabei sind Markteintrittsbarrieren zu identifizieren und in dem Entscheidungsprozess zu beachten.
Abzustellen ist dann auf den jeweiligen Rechtsraum des Zielmarktes: Sie können Ihre Marken z. B. in Deutschland (beim Deutschen Patent- und Markenamt), in ganz Europa (beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) oder international in fast jedem anderen Land bzw. Wirtschaftszonen der Welt (z. B. über die dortigen nationalen Ämter oder auch über eine Internationale Registrierung über die WIPO) schützen lassen.
Mit der Wahl eines bestimmten geografischen Schutzumfangs gehen allerdings bestimmte Gefährdungen einher, welche Sie im Dialog mit Ihrem Anwalt besprechen sollten.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Höhe der mit einem Markenschutz verbundenen Kosten hängt davon ab, welche Markenform Sie für welche Waren und/oder Dienstleistungen in welchen Ländern schützen lassen wollen und welchen Umfang der anwaltlichen Unterstützung Sie dafür benötigen. Die Kosten setzen sich vor diesem Hintergrund in der Regel zusammen aus den anwaltlichen Gebühren, ggf. gesonderten Recherchekosten sowie den amtlichen Gebühren für die Anmeldung einer Marke, ggf. deren Weitervermittlung (WIPO) und Eintragung in das Markenregister.
Die Höhe der Gesamtkosten kann also insgesamt nicht pauschal angegegen werden. Sie können sich hier aber einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben lassen.
Brauche ich für eine Markenanmeldung einen Anwalt?
Für die Anmeldung einer Marke als solche besteht in Deutschland und der EU kein Anwaltszwang. Allerdings fordern einzelne nationale Ämter (wie z. B. die USA, China oder zwischenzeitlich auch Großbritannien) einen zugelassenen Vertreter (Resident Agent) vor Ort, meistens also einen Anwalt.
Es ist aber aus mehreren Gründen überhaupt nicht empfehlenswert, eine Markenanmeldung ohne einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt durchzuführen:
Zum einen muss im Vorfeld einer solchem Anmeldung geprüft werden, ob überhaupt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Marke für eine Eintragung vorliegen (sog. absolute Eintragungshindernisse). Anderenfalls droht zumindest die Gefahr, dass die mit der Anmeldung verbundenen Kosten fruchtlos aufgewendet werden (die Anmeldegebühren werden widrigenfalls vom Amt nicht erstattet).
Zum anderen muss in geeigneter Weise recherchiert und bewertet werden, ob der Anmeldung (und Verwendung) der Marke ältere Rechte Dritter entgegenstehen (sog. relative Schutzhindernisse). Diese Prüfung wird in Deutschland und in der EU nicht von Amts wegen durchgeführt, sondern obliegt der Verantwortung des Anmelders. Widrigenfalls droht ein teurer Markenrechtsstreit, z. B. in Gestalt von formalen Widersprüchen, Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen – sowie der nachträglichen Löschung der eingetragenen Marke. Bereits mit der Anmeldung einer Marke berühmt sich der Inhaber eines Rechtes, das dieser unter Umständen gar nicht hat. Dies zu prüfen, erfordert eine rechtliche Fachkompetenz, die der Anmelder in der Regel ohne anwaltliche Unterstützung nicht für sich in Anspruch nehmen kann.
Die heutzutage noch bestehenden „Nischen“ für die Platzierung einer erfolgreichen Marke sind klein. Der Schutzumfang einer gewünschten Marke muss im Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten und der ggf. mit der Anmeldung und Nutzung der Marke einhergehenden Gefährdung effektiv angepasst werden. Das betrifft nicht nur die Markenfindung, sondern auch die Erstellung eines geeigneten Klassenverzeichnisses für diese Marke – was eine juristische Bewertung bzw. „Übersetzung“ voraussetzt.
Informieren Sie sich hier über unsere anwaltlichen Leistungen in diesem Zusammenhang.
Markenstrategie
Welche Markenform macht in welchem geografischen Schutzbereich wirtschaftlich für Sie Sinn? Dabei sind die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der nachträglichen Erweiterungen eines Markenschutzes mit den bestehenden Risiken abzuwägen.
Schutzfähigkeit
Ist das gewünschte Wort und/oder Bild überhaupt materiell-rechtlich schutzfähig? Nur in diesem Fall machen weitere kostenauslösenden Stufen wirtschaftlich Sinn. So wir Bedenken im Hinblick auf die Schutzfähigkeit haben, erarbeiten wir im Dialog mit Ihnen eine rechtskonforme Lösung!
Klassenverzeichnis
Wir erstellen nach den Vorgaben und Interessen des Mandanten ein geeignetes Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen. Dabei müssen die strengen Vorgaben des jeweiligen Amtes unter Anwendung einer international einheitlichen Systematik beachtet werden.
Markenrecherche
Mit dem vorläufigen Klassenverzeichnis erfolgt eine Markenrecherche in den relevanten Markenregistern und Datenbanken, um kollidierende Rechte vorab zu identifizieren. Das Ergebnis ist Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung und Beratung zum weiteren Vorgehen.
Markenanmeldung
Im Fadenkreuz dieser Maßnahmen liegt dann der rechtssichere Weg zur Markenanmeldung. Im Rahmen einer anwaltlichen Begleitung des Anmeldeprozesses vor dem jeweiligen Amt behandeln wir etwaige Beanstandungen des Amtes oder Widersprüche Dritter.