Markenwiderspruch

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihre bereits veröffentlichte Markeneintragung gegen einen (z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem europäischen Harmonisierungsamt) erhobenen Widerspruch verteidigen sollen, oder wenn Sie selbst aus einem prioritätsälteren Recht einen Widerspruch erheben wollen.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung, nehmen Ihr Rechte vor den jeweiligen Ämtern wahr und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls auch im Rahmen einer streitbeilegenden Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung. Ziel ist immer der möglichst uneingeschränkte Erhalt Ihres Markenrechtes unter Meidung kostenträchtiger (zivil-)prozessualer Weiterungen.