Halluzinierende KI führt zur Aufhebung eines Schiedsgerichtsspruchs

Ein halluzinierender Schiedsspruch voller Phantomurteile – erstmals hebt ein Gericht eine Schiedsentscheidung wegen unkontrollierten KI-Einsatzes auf. Die Entscheidung aus Kanada verdient auch hierzulande Aufmerksamkeit.

Was ist passiert?

Am 22. April 2026 annullierte der Québec Cour Supérieure in der Sache ARIHQ v. Santé Québec, 2026 QCCS 1360einen Schiedsspruch – nach allem, was bekannt ist, weltweit das erste Mal, dass ein ordentliches Gericht eine Schiedsentscheidung wegen generativer KI-Nutzung zu Fall gebracht hat.

Dem Schiedsverfahren lag ein Honorarstreit zugrunde: Eine medizinische Einrichtung forderte von einem Träger des Québecer Gesundheitswesens rund 1,2 Mio. CAD für Leistungen aus den Jahren 2019 bis 2022. Das Schiedsgericht wies die Klage wegen einer versäumten Ausschlussfrist ab. Als die klagende Seite die zitierten Rechtsnachweise überprüfen wollte, trat ein irritierender Befund zutage: Sämtliche juristischen Quellen, auf die der Schiedsspruch seine Begründung stützte, existierten schlicht nicht. Drei Gerichtsentscheidungen, ein Schiedsspruch und ein wissenschaftlicher Aufsatz – alles Produkte halluzinierenden Sprachmodells.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht hob den Schiedsspruch auf Grundlage der verfahrensrechtlichen Aufhebungsnorm des Québecer Prozessrechts auf (Art. 646 Nr. 3 Code de procédure civile) – einer Vorschrift, die in ihrer Struktur Art. V Abs. 1 lit. d des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche entspricht.

Tragend war der intuitu personae-Charakter der Schiedsgerichtsbarkeit: Parteien wählen einen Schiedsrichter gerade um seiner individuellen Sachkunde und Entscheidungsverantwortung willen. Lagert er die inhaltliche Begründungsarbeit an ein KI-Werkzeug aus und überprüft das Ergebnis nicht hinreichend, verstößt das gegen den Grundsatz delegatus non potest delegare und verletzt die Vertraulichkeit der schiedsrichterlichen Beratung.

Das Gericht entwickelte dabei drei dogmatische Stützen: die Parteiautonomie bei der Schiedsrichterwahl, die rechtsstaatliche Funktion einer nachvollziehbaren Begründung sowie das Beratungsgeheimnis, das der Eingabe vertraulicher Verfahrensdaten in externe KI-Systeme entgegensteht.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass nicht jeder KI-Einsatz automatisch zur Aufhebung führt. Entscheidend sei das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall. Hier war er evident: Die halluzinierten Quellen bildeten das einzige rechtliche Fundament des Schiedsspruchs.

Was bedeutet das für deutsche Schiedsverfahren?

Die strukturelle Parallele zur deutschen Rechtslage liegt auf der Hand. § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO ermöglicht die Aufhebung eines Schiedsspruchs, wenn das schiedsrichterliche Verfahren von den Parteivereinbarungen oder den gesetzlichen Vorgaben abgewichen ist und sich dies auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat. Auch diese Norm geht auf das UNCITRAL-Modellgesetz zurück, ebenso wie Art. 646 Nr. 3 CPC Québec. Die Grundwertung des kanadischen Gerichts – Entscheidungsverantwortung bleibt beim Schiedsrichter, Delegation an KI ist unzulässig – dürfte sich nahtlos ins deutsche Verständnis einfügen.

Damit stellt sich eine Frage, die in der Praxis bislang kaum gestellt wurde: Wie lässt sich die Grenze zwischen zulässiger KI-Unterstützung und unzulässiger Entscheidungsverlagerung im konkreten Einzelfall ziehen? Das Spektrum ist breit – von der automatisierten Schreibhilfe bis zur inhaltlichen Fallanalyse durch Large Language Models. Besonders heikel sind Zwischenstufen: KI-gestützte Sachverhaltszusammenfassungen, Literaturrecherchen zu Schlüsselfragen oder Formulierungsvorschläge zu strittigen Punkten können die spätere Entscheidung unmerklich beeinflussen, ohne dass dies offensichtlich wird (sog. „Automation Bias").

Was folgt daraus?

Die internationalen Schiedsinstitutionen haben die Entwicklung im Blick. Guidelines des Silicon Valley Arbitration & Mediation Center, des SCC Arbitration Institute, der American Arbitration Association und des Chartered Institute of Arbitrators formulieren übereinstimmend: KI darf unterstützen, nicht ersetzen. Die eigenständige Analyse und das unabhängige Urteil des Schiedsrichters bleiben unvertretbar.

Aus anwaltlicher Sicht lassen sich aus der kanadischen Entscheidung jedenfalls zwei praktische Konsequenzen ableiten:

Erstens sollten Parteien nach Ergehen eines Schiedsspruchs die zitierten Quellen systematisch auf ihre Existenz prüfen – eine Maßnahme, die bislang niemand für nötig hielt und die künftig zur schiedsrechtlichen Sorgfaltspflicht gehören dürfte.

Zweitens gewinnen Schiedsvereinbarungen, die klare Regelungen zum KI-Einsatz enthalten, an Bedeutung – schon um spätere Anfechtungsrisiken zu minimieren.

Die eigentlich schwierigen Fälle stehen noch aus: solche, in denen der KI-Einsatz nicht durch ein Bündel offenkundiger Halluzinationen nachweisbar ist, sondern sich subtil in die Entscheidung eingeschrieben hat. Die Rechtsprechung wird hier Maßstäbe setzen müssen – die Entscheidung aus Québec hat das Fundament gelegt.

Bei Fragen zur rechtskonformen Verwendung von generativer und agentischer KI stehen wir gerne zur Verfügung.